Geschäftsbedingungen für Leistung der Zahlungsdienste EVERIFIN

Der Zweck dieser Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „GB“) ist die Definierung eines Rechtsrahmens, in dem wir als Anbieter bestimmter Dienstleistungen und Sie als Nutzer dieser Dienstleistungen agieren können.

Lesen Sie diese Geschäftsbedingungen gründlich, um Informationen über die Art, den Umfang und die Garantien für unser Dienstleistungsangebot zu bekommen, aber auch um zu erfahren, was wir von Ihnen in diesem Rahmen erwarten.

Mit Klicken auf „Ich stimme dem Rahmenvertrag und den Geschäftsbedingungen zu“ erklären Sie Ihr Verständnis davon, Ihr Einverständnis mit deren Wortlaut und schließen ein Vertragsverhältnis zur Nutzung des Kontoinformationsdienstes und des Zahlungsauslösedienstes ab.

Wenn Sie Hilfe mit der Erläuterung dieser Bedingungen benötigen, stehen wir Ihnen für etwaige Fragen an: [email protected] gerne zur Verfügung.

I. Zahlungsdienstleister

Der Zahlungsdienstleister, mit dem Sie im Rahmen dieser Bedingungen eine vertragliche Beziehung eingehen, ist

Usability Engineering Center, s. r. o.

Mikovíniho 8, SK – 917 01 Trnava, Slowakei,

Firmen-Nr.: 46963774, Handelsregister des Bezirksgerichts Trnava, Abteil Sro, Einlage Nr. 30858/T

Lizenz-Nr.: https://subjekty.nbs.sk/entity/3999/

Versicherungsvertrag Nr. B2000OMP604534, Aufsichtsbehörde: Die Nationalbank der Slowakei, Imricha Karvaša 1, 813 25 Bratislava

Der Dienstleister erbringt Zahlungsdienste über die Anwendung Everifin und veröffentlicht die Webseite www.everifin.com. Die Schutzmarke Everifin ist geistiges Eigentum von Everifin.

Die Begriffe „Dienstleister“, „Everifin“, „wir“ und „unsere“ in diesen Geschäftsbedingungen verweisen auf Usability Engineering Center, s. r. o. und ihr Mitarbeiterteam (Personal).

II. Voraussetzungen für Nutzung der Dienstleistungen

Die Grundvoraussetzung für die Nutzung unserer Dienstleistungen ist Ihr Alter, der sie zum Abschluss dieses Vertragsverhältnisses berechtigt (Slowakei, Alter von 18 Jahren).

Eine weitere Voraussetzung ist die Einrichtung eines oder mehrerer Zahlungskonten bei einem oder mehrerer Anderer Dienstleister innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island oder Liechtenstein (z. B. bei einer Bank) oder Ihre Berechtigung zur Verfügung über derartige Konten.

Sie benötigen auch ein Gerät, das den System- und Kompatibilitätsanforderungen unserer Dienstleistungen entspricht (welche sich laufend ändern können), einen funktionsfähigen Internetzugang und kompatible Software. Die Funktionsqualität der Dienstleistungen und die Nutzungsmöglichkeit kann durch die vorgenannten Anforderungen bedingt sein. Für die Erfüllung derartiger Systemanforderungen sind Sie zuständig.

III. Begriffe und Begriffsklärung

Zahlungsdienst der Zahlungskontoinformationen oder der Kontoinformationsdienst (AIS) - ist ein alleinständiger über Internet oder einen anderen Distributionskanal angebotener Online-Dienst, der auf Mitteilung konsolidierter Informationen über ein oder mehrere Zahlungskonten beruht, die online über das Internet oder einen anderen Distributionskanal zugänglich sind und die für Sie als Nutzer der Zahlungsdienste von einem anderen Zahlungsdienstleister oder mehreren Zahlungsdienstleistern (§ 2 Abs. 1 Buch. h) Ges. über Zahlungsdienste) geführt werden (im Folgenden auch „AIS“),

Zahlungsauslösedienst (PIS) - ist ein alleinständiger Online-Dienst, der auf Übermittlung des Zahlungsauftrags auf Ihre Anweisung als Zahlungsdienstnutzer in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes und über das Internet zugängliches Zahlungskonto beruht (§ 2 Abs. 1 Buch. g) Ges. über Zahlungsdienste) (im Folgenden auch „PIS“)

Anderer Zahlungsdienstleister - anderer Zahlungsdienstleister iSv Gesetz über Zahlungsdienste, welcher das Zahlungskonto einrichtet und führt (z. B. Bank),

Zahlungskonto – ist das vom Anderer Zahlungsdienstleister geführte Konto, welches online zugreifbar ist und in Bezug zu welchem der Nutzer den Kontoinformationsdienst und den Zahlungsauslösedienst nutzen kann,

Zahlungsauftrag - ist ein Auftrag, den ein Zahler oder Zahlungsempfänger seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs erteilt;

Zahlungsvorgang- ist die vom Zahler, im Namen des Zahlers oder vom Zahlungsempfänger ausgelöste Geldüberweisung,

Zahler - ist eine Person, die ein Zahlungskonto eingerichtet hat und die einen Zahlungsauftrag von diesem Zahlungskonto dem Zahlungsdienstleister oder dem Zahlungsauslösedienstleister übermittelt oder eine Person, die kein Zahlungskonto eingerichtet hat und den Zahlungsauftrag dem Zahlungsdienstleister übermittelt;

NutzNutzer der Zahlungsdienste (im Folgenden auch der „Nutzer“) - er der Zahlungsdienste (im Folgenden auch der „Nutzer“) - ist die Person, die die Zahlungsdienste als Zahler oder Zahlungsempfänger nutzt. Zwecks Nutzung der Everifin-Anwendung und zwecks der GB gelten Sie als Nutzer.

Verbraucher - ist eine natürliche Person, die bei der Schließung und/oder Erfüllung des Rahmenvertrags innerhalb der Everifin-Anwendung und in Bezug zu einem konkreten Zahlungskonto zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, und nicht in ihrer Eigenschaft als Organmitglied einer Rechtsperson, ihr Prokurist oder Vertreter (einschließlich des Vertreters eines Einzelunternehmens); Für den Dienstleister gilt keine Rechtsperson oder Einzelunternehmen als Verbraucher.

Autorisierung – Erteilung der Einwilligung/Genehmigung des Nutzers zur Ausführung des Zahlungsvorgangs,

Autentifizierung - ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe der Zahlungsdienstleister die Identität eines Zahlungsdienstnutzers oder die Berechtigung zur Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale des Nutzers, überprüfen kann;

Starke Autentifizierung - ist Autentifizierung aufgrund zwei oder mehrerer Merkmale iSv § 2 Abs. 48 Ges. über Zahlungsdienste,

GB - Geschäftsbedingungen zum Rahmenvertrag zur Erbringung der Zahlungsdienste EVERIFIN, welche die Erbringung der Zahlungsdienste EVERIFIN regeln,

Gesetz über Zahlungsdienste - Gesetz des Nationalrates der Slowakischen Republik Nr. 492/2009 Z. z. über Zahlungsdienste in der Fassung späterer Vorschriften.

IV. Kontoinformationsdienst

1. Der Kontoinformationsdienst macht es für Sie möglich, Informationen in der Online-Umgebung über ein vom Anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto zu gewinnen. Die Voraussetzung für die Bereitstellung eines derartigen Zahlungsdienstes ist die Erteilung und entsprechende Erneuerung der unserem Unternehmen erteilten Zustimmung zur Bereitstellung/Nutzung des Kontoinformationsdienstes (einschließlich der starken Autentifizierung bei dem Anderen Zahlungsdienstleister (im Folgenden auch „Zustimmung des Nutzers“). Aufgrund einer derartigen gültigen Zustimmung des Nutzers wird der Dienstleister in Bezug auf alle Zahlungskonten, die dem Nutzer bei dem bestimmten Anderen Zahlungsdienstleister bereitstehen und welche der Nutzer nach Maßgabe des Art. VI., Punkt 3 dieser GB eingebunden hat, berechtigt die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Daten zu erheben und der Andere Zahlungsdienstleister ist berechtigt, diese dem Zahlungsdienstleister zu übermitteln.

2. Der Dienstleister haftet nicht für den Umfang, die Richtigkeit und den neuesten Stand der Daten im Fall, dass der mangelnde Umfang, der fehlende neueste Stand oder die Unrichtigkeit der Daten durch den Anderen Zahlungsdienstleister oder den Nutzer selbst verursacht wurden.

3. Die übermittelten Kerninformationen bestehen aus: Name des Zahlungskontos, Zahlungskonto-Nr., Zahlungskonto-Salden, Umsatzdaten in Bezug auf das Zahlungskonto und seine Bezeichnung beim Anderen Zahlungsdienstleister. Dieser Datenumfang kann um Diagramme, Verbrauchswerte, Vorschläge usw. im Sinne der GB erweitert werden.

4. Zwischen der Everifin-Anwendung und dem Anderen Dienstleister kommt es zum Online-Wechsel von Informationen über das Zahlungskonto des Nutzers. Eine Aktualisierung der übermittelten Daten erfolgt jeweils bei der Anmeldung des Nutzers in die Anwendung und danach in regelmäßigen Zeitabständen.

5. Der Kontoinformationsdienst durch den Anderen Zahlungsdienstleister wird ausschließlich erst mit dem Erlöschen der Zustimmung zur Bereitstellung/Nutzung des Kontoinformationsdienstes zum betreffenden Zahlungskonto eingestellt. Die Zustimmung kann erlöschen, indem der Nutzer die Einbindung seines Zahlungskontos in die Everifin-Anwendung auflöst, oder automatisch nach 90 Tagen, falls er seine Zustimmung nicht vor Ablauf dieser Frist erneut.

6. Der Dienstleister wird auch nach dem Erlöschen der Zustimmung die vorher erhobenen Daten über das Zahlungskonto in der Everifin-Anwendung anzeigen, und das bis zur Entfernung derartigen Kontos von der Liste der Zahlungskonten in der Everifin-Anwendung durch den Nutzer. Dies gilt auch bei der Auflösung des Vertrags, aufgrund welches das Zahlungskonto geführt wurde, oder bei Löschen der entsprechenden Nutzerberechtigungen zum Zahlungskonto im Sinne eines derartigen Vertrags.

V. Zahlungsauslösedienst

1. Der Nutzer kann den Zahlungsauslösedienst im Rahmen der Everifin-Anwendung in Bezug auf alle Zahlungskonten nutzen, ein derartiges Zahlungskonto wird in die Liste der vom Anderen Zahlungsdienstleister geführten Zahlungskonten aufgenommen.

2. Über die Everifin-Anwendung können ausschließlich bargeldlose Zahlungsvorgänge ausgelöst werden - Geldüberweisungen aufgrund Übermittlung eines Zahlungsauftrags.

3. Der Dienstleister verpflichtet sich, den vom Nutzer autorisierten (mit dem Klicken auf den Button „Auftrag senden“) Zahlungsauftrag dem Anderer Zahlungsdienstleister zu übermitteln. Die Einräumung der Auftragserteilung durch den Nutzer führt nicht automatisch zu der Ausführung des Zahlungsauftrags durch den Anderen Zahlungsdienstleister. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des betreffenden Zahlungsauftrags zur Ausführung richtet sich derartige Ausführung nach den Bedingungen des Anderen Zahlungsdienstleisters. Der Dienstleister haftet nicht für das Ergebnis der Auftragsausführung oder das Wertstellungsdatum auf seinem Grunde, ausgenommen Fälle nach Punkt 4 dieses Artikels.

4. Der Dienstleister haftet dafür, dass:

a) der Zahlungsauftrag beim Anderen Zahlungsdienstleister eingegangen ist (dem Anderen Zahlungsdienstleister übermittelt wurde),

b) der Zahlungsauslösedienst autentifiziert, ordnungsgemäß aufgezeichnet und nicht durch technische Störung oder andere Mängel in Verbindung mit der Nichtausführung, fehlerhaften Ausführung oder verspäteten Abwicklung des Zahlungsvorgangs innerhalb des Kompetenzbereichs des Dienstleisters beeinflusst wurde.

5. Nach Übermittlung des Zahlungsauftrags fordert der Andere Zahlungsdienstleister den Nutzer zur starken Autentifizierung auf. Auf die ausgelöste Zahlung finden die vom Anderen Zahlungsdienstleister definierten Zahlungslimits Anwendung.

6. Der Nutzer kann den Zahlungsauftrag spätestens bis Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Stichtag widerrufen, wenn es um einen Zahlungsauftrag geht, bei dem der erteilende Nutzer und der Dienstleister vereinbaren, dass er am bestimmten Tag (Fälligkeitstag) oder am Ende einer bestimmten Periode ausgeführt wird. Als die Eingangszeit des Zahlungsauftrags gilt der so vereinbarte Stichtag. Wenn der derartig vereinbarte Stichtag nicht ein Geschäftstag des Anderen Zahlungsdienstleisters ist, gilt der eingegangene Zahlungsauftrag am nächsten Geschäftstag als angenommen.

7. Ab dem Zeitpunkt der Annahme durch den Anderen Zahlungsdienstleister kann der Zahlungsauftrag von dem Nutzer nicht mehr widerruft werden.

Als Zeitpunkt der Annahme des Zahlungsauftrags gilt der Zeitpunkt, wenn der Andere Zahlungsdienstleister des Zahlers den vom Dienstleister übermittelten Zahlungsauftrag annimmt. Als Zeitpunkt der Annahme gilt nicht der Geschäftstag des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, der Zahlungsauftrag gilt am nächsten Geschäftstag als angenommen.

8. Erhält der Dienstleister von dem Anderen Zahlungsdienstleister eine Rückmeldung über die Ausführung/Nichtausführung des über die Everifin-Anwendung ausgelösten Zahlungsauftrags, übermittelt der Dienstleister diese Nachricht dem Kunden mit den betreffenden Informationen im Umfang der vom Anderen Zahlungsdienstleister bereitgestellten Daten.

VI. Anmelden in die Everifin-Anwendung, Kontoeinbindung, Übermittlung des Zahlungsauftrags

1. Anmelden in die Everifin-Anwendung

Der Nutzer meldet sich in seinem Nutzerkonto an, welches er bei erstem Zugriff auf die Everifin-Anwendung angelegt hat und das mit Eingabe der Anmeldedaten - Nutzername und Passwort (min. 8 Zeichen, Kombination von Groß- und Kleinbuchstaben und Zahlen).

2. Identifizierung des Nutzers

2.1. Bei dem ersten Klicken auf „Kontoübersicht“ oder „Konto“ wird der Nutzer zur Eingabe der Identität seiner Person im folgenden Umfang aufgefordert:

a) Vor- und Zuname, Geburtstag, Personenkennzahl (falls vorhanden), Adresse des festen oder anderen Wohnsitzes, Staatsangehörigkeit, Art und Nr. des Identitätsnachweises, Scan oder Foto des offiziellen Identitätsnachweises (z. B. Personalausweis oder Reisepass), Erklärung, ob die Person eine politisch exponierte Person ist.

b) bei Einzelunternehmen hat der Nutzer zusätzlich zu den Daten nach a) auch die Sitzadresse der Firma, die ID-Nr., falls vorhanden, Bezeichnung des amtlichen Registers oder einer anderen amtlichen Evidenz, in der das Einzelunternehmen eingetragen ist, und die Register-Nr. oder Evidenz-Nr. anzugeben,

b) bei Rechtspersonen hat der Nutzer auch die Firma, die Sitzadresse, die ID-Nr., die Steuer-ID-Nr., die MwSt.-ID-Nr. (falls vorhanden), das Registerland, die Bezeichnung des amtlichen Registers oder einer anderen amtlichen Evidenz, in der die Rechtsperson eingetragen ist, die Register-Nr. oder Evidenz-Nr. anzugeben und den Vertretungsberechtigten zu identifizieren.

2.2. Der Nutzer hat den Dienstleister über alle Änderungen in Bezug auf übermittelte Identifizierungsdaten unverzüglich und nachweislich in Kenntnis zu setzen.

2.3. Nach Eingabe der Identifizierungsdaten wird der Nutzer zum Abschluss des Rahmenvertrags und Zustimmung zu diesen GB aufgefordert. Nach Abschluss des Rahmenvertrags und Zustimmung zu den GB kann der Nutzer ein oder mehrere beim Anderen Dienstleister geführte Zahlungskonten nach seiner Wahl einbinden.

3. Konto-/Konteneinbindung

3.1. Beabsichtigt der Nutzer, ein oder mehrere beim Anderen Dienstleister geführte Konten in die Everifin-Anwendung einzubinden, folgt er den Schritten, die in der Anwendung angezeigt werden. Die Vorgangsweise für Kontoeinbindung ist auch im Teil Hilfe und Unterstützung/Kontoeinbindung zu finden, eventuell kann der Nutzer den Kundendienst (Helpdesk) des Dienstleisters kontaktieren oder ein E-Mail an [email protected] schreiben.

3.2. Handelt der Nutzer nicht in seinem eigenen Namen, hat er den Vor- und Zunamen, die Personenkennzahl oder das Geburtsdatum der natürlichen Person oder die Firma, den Sitz und die ID-Daten der Rechtsperson, im Namen welcher er handelt, mit einer schriftlichen verbindlichen Erklärung nachzuweisen.

3.3. Nach der Einbindung eines oder mehrerer Konten und Identifizierung oder Validierung der -Nutzeridentifizierung werden dem Nutzer die folgenden Daten angezeigt:

- Liste der eingebundenen Konten mit den Saldi und Gesamtguthaben

- Detailansicht eines jeden Kontos (Kontoumsätze) und die Möglichkeit der Umsatzsuche

- Übersichten, Verbrauchsdiagramme, Tagessalden, Gebühren, usw.

3.4. Der Nutzer hat das Recht, die eingebundenen Konten jederzeit zu entfernen.

4. Übermittlung des Zahlungsauftrags

Bei der Übermittlung des Zahlungsauftrags folgt der Nutzer den in der Everifin-Anwendung angezeigten Schritten. Die Vorgangsweise für die Übermittlung des Zahlungsauftrags ist auch im Teil Hilfe und Unterstützung/Übermittlung des Zahlungsauftrags zu finden, eventuell kann der Nutzer den Kundendienst (Helpdesk) des Dienstleisters kontaktieren oder ein E-Mail an [email protected] schreiben.

Nach der Übermittlung des Zahlungsauftrags wird dem Nutzer die Bestätigung über erfolgreiche/nichterfolgreiche Übermittlung des Zahlungsauftrags mit der Zahlungsidentifizierung und Angabe des Betrags und der zusammenhängenden Informationen im Umfang der vom Anderen Dienstleister übermittelten Daten angezeigt.

5. Abmelden

Nach der Nutzung der Everifin-Anwendung meldet sich der Nutzer von der App mit dem Klicken auf „Abmelden“ ab. Aus Sicherheitsgründen wird der Nutzer bei der Nutzung über den Webbrowser automatisch abgemeldet, wenn er mehrere Minuten inaktiv ist (höchstens 15 Minuten).

VII. Sicherheit

1. Personalisierte Sicherheitsmerkmale des Nutzers

Die vom Anderen Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) zur Verfügung gestellten personalisierten Sicherheitsmerkmale des Nutzers werden nicht gespeichert und sind in der Everifin-Anwendung nicht sichtbar.

2. Passwort des Nutzers für die Everifin-Anwendung

Passwort ändern / Passwort vergessen

Der Nutzer kann jederzeit ein neues Passwort mit dem Klicken auf „Passwort vergessen“ direkt auf der Login-Seite setzen. Nach Eingabe der E-Mail-Adresse, die der Nutzer bei der Registrierung verwendet hat, werden an diese Adresse Hinweise für weitere Schritte zur Erstellung eines neuen Passworts versandt. Nach der Erstellung des neuen Passworts wird das ursprüngliche Passwort automatisch deaktiviert.

Passwort verloren / gestohlen

Besteht bei dem Nutzer Verdacht oder stellt er fest, dass eine unbefugte Person sein Passwort erlangte, oder ist er nicht sicher, ob sein Passwort gestohlen wurde oder stellt sich ein Passwort-Diebstahl heraus, ist der Nutzer verpflichtet, die Funktion zur Passwort-Änderung unverzüglich zu nutzen, oder den Kundendienst (Helpdesk) des Dienstleisters unter [email protected] mit dem Gegenstand „Passwort verloren“ unverzüglich zu kontaktieren.

3. Nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgang

Der Nutzer hat den Verdacht auf nichtautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang unverzüglich binnen 13 Monate ab Datum der Kontobelastung dem Dienstleister mitzuteilen und dem kontoerrichtenden und kontoführenden Zahlungsdienstleister anzuzeigen.

4. Rückerstattung

Der Nutzer kann seinen Anderen Zahlungsdienstleister (z. B. Bank) um Erstattung des nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs ersuchen, soweit die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

- das Datum der Kontobelastung liegt zum Tag des Erstattungsantrags nicht mehr als 13 Monate zurück

- der Kunde hat nicht betrügerisch gehandelt

- der Kunde hat nicht gegen die Bedingungen der Dienstleistung verstoßen

- falls die Zahlung anhand verlorener oder gestohlener Anmeldeinformationen ausgelöst wurde, handelte der Kunde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig

Liegen diese Voraussetzungen vor, leistet der Andere Dienstleister dem Nutzer eine Erstattung spätestens bis Ende des folgenden Geschäftstags. Der Nutzer kann somit Verluste bis zu 50 EUR tragen, jedoch nur im Fall, dass:

- die Zahlung anhand verlorener oder gestohlener Anmeldeinformationen ausgelöst wurde, und

- der Kunde den Verlust oder Diebstahl nicht aufdecken konnte, und

- der Verlust oder Diebstahl nicht durch die Handlung oder Unterlassung des Dienstleisters verursacht wurde.

Gegen den Nutzer haftet für die Erstattung der kontoführende Andere Zahlungsdienstleister und der Kundendienst von Everifin unterstützt die Nutzer aufgrund ihres Antrags in der Kommunikation mit dem Anderen Zahlungsdienstleister (z. B. Bank), sodass der Erstattungsantrag richtig gestellt wird.

5. Angemessene Sicherheitsmaßnahmen auf Seite des Nutzers

Der Nutzer sollte sich nach den folgenden Empfehlungen richten, um das Risiko der Kommunikation über das Internet zu vermindern:

- das Betriebssystem mit den neuesten Sicherheitsupdates nutzen

- den Webbrowser mit den neuesten Sicherheitsupdates nutzen

- das Antivirenprogramm mit den neuesten Sicherheitsupdates nutzen

- zuverlässige und abgesicherte Internetverbindung nutzen, z. B. zu Hause, am Arbeitsplatz, eigene Mobildaten u. ä., und öffentliche WiFi-Netzwerke ohne zusätzliche Sicherheit, z. B. in Restaurants, an Flughäfen u. ä. vermeiden.

- die Anmeldeinformationen des Nutzers nicht freigeben, und das nicht mal dem Kundendienst des Dienstleisters. Der Dienstleister wird die Anmeldeinformationen des Nutzers niemals abfragen. Kommt es zu einem derartigen Vorfall, handelts es sich womöglich um Phishing, wenn sich der Hacker unbefugt als der Dienstleister ausgibt, und versucht die Anmeldeinformationen abzugreifen.

- Anmeldeinformationen des Nutzers an einem sicheren Ort aufbewahren, idealerweise verschlüsselt oder offline

- das Gerät (PC, Tablett oder Smartphone) nicht mit einer laufenden und nicht gesperrten Everifin-Anwendung unbeaufsichtigt an einem Dritten zugänglichen Ort lassen

VIII. Änderung der Geschäftsbedingungen

1. Der Dienstleister kann im Zusammenhang mit der Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften oder seiner Geschäftspolitik, oder aufgrund der Entscheidung der Geschäftsführung des Dienstleisters über eine Änderung oder Ersetzung dieser Geschäftsbedingungen entscheiden (im Folgenden gemeinsam „Änderung der GB“). Die Änderung der GB teilt der Dienstleister mit Veröffentlichung auf www.everifin.com, Mitteilung an die E-Mail-Adresse des Nutzers oder auf eine entsprechende Weise mit.

Der Dienstleister bestimmt das Datum der Kraft und Wirksamkeit der Änderung der GB, wobei die Mitteilung der Änderung spätestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der Änderung zu erfolgen hat.

2. Wenn der Kunde mit der Änderung der GB nicht einverstanden ist, hat er das Recht seine Ablehnung der Änderung der GB dem Dienstleister mitzuteilen, wobei diese Ablehnung spätestens bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung dem Dienstleister zugestellt werden muss. Der Nutzer hat das Recht, das betreffende Schuldverhältnis unentgeltlich sofort zu beenden.

3. Wenn der Kunde seine Ablehnung nicht in der vorgesehenen Frist dem Dienstleister mitteilt, gilt seine Zustimmung als erteilt, und die gegenseitigen Verhältnisse des Dienstleisters und des Nutzers richten sich ab dem Tag der Wirksamkeit der Änderungen nach den revidierten GB. Wenn der Nutzer dem Dienstleister seine Ablehnung der Änderung mitteilt, und nicht sein Recht auf Beendigung des Vertragsverhältnisses ausübt, ist der Dienstleister berechtigt, soweit nicht anderweitig zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer vereinbart, die Erbringung der betreffenden Dienstleistung oder Dienstleistungen auszusetzen.

4. Die Mitteilungen der Änderungen der GB an den Nutzer werden in seinen Briefkasten in der Everifin-Umgebung versandt.

IX. Beendigung des Vertragsverhältnisses

1. Der Dienstleister behält sich das Recht vor den Zugriff des Nutzers auf die Dienstleistungen auszusetzen oder aufzuheben, oder Ihr Konto aus der Everifin-Anwendung zu entfernen, wenn:

- der Nutzer gegen diese Geschäftsbedingungen schwerwiegend oder wiederholt verstößt,

- dazu der Dienstleister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften oder einer richterlichen Anordnung verpflichtet ist,

- im Hinblick auf die Person des Nutzers oder den Charakter der von ihm ausgeführten Zahlungsvorgänge das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses dem guten Ruf und Namen des Dienstleisters schaden könnte, oder wenn der Nutzer sich eines Fehlverhaltens schuldig macht, welches das Vertrauen zwischen ihm und dem Dienstleister schwer erschüttert (einschließlich der Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder eines anderen Verfahrens mit dem Dienstleister, Anfechtung der Gültigkeit des Vertrags zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer, der bewussten Übermittlung von Falschangaben, fehlende Mitwirkung, Missbrauch des guten Namens von Everifin in den Sozialmedien oder andere Angriffe in egal welcher Form auf den Dienstleister, seine Mitarbeiter, u. ä.),

- der Nutzer während der Vertragsdauer in die Sanktionslisten oder andere derartige Listen der Europäischen Union oder eines ihrer Mitgliedstaaten aufgenommen wird.

2. Der Nutzer beendet das Vertragsverhältnis durch Entbindung der eingebundenen Konten und Versand eines E-Mails mit der Mitteilung der Vertragsbeendigung an [email protected]. Für die Wirksamkeit der Beendigung des Vertragsverhältnisses bedarf es der Erfüllung aller vorgenannten Voraussetzungen.

3. Nutzte der Nutzer die unentgeltliche Version der Dienstleistung, wird aufgrund seiner Kündigung des Vertragsverhältnisses das Vertragsverhältnis zum letzten Tag des Kalendermonats beendigt, in dem die Entbindung der eingebundenen Konten erfolgte und das Kündigungs-E-Mail eingegangen ist. Vom Eingang des Kündigungs-E-Mails bis zur Wirksamkeit der Kündigung am letzten Tag des betreffenden Monats kann der Nutzer keine Zahlungsdienste der Everifin-Anwendung in Anspruch nehmen.

4. Nutzte der Nutzer die kostenpflichtige Version der Dienstleistung mit einem Monats-Abo, wird aufgrund seiner Kündigung des Vertragsverhältnisses das Vertragsverhältnis am Tag nach dem Tag beendigt, an dem der abonnierte/einbezahlte Monatsbetrag für die Nutzung der Zahlungsdienste in der Everifin-Anwendung verbraucht wurde.

5. Nutzte der Nutzer die kostenpflichtige Version der Dienstleistung mit Jahres-Abo, wird aufgrund seiner Kündigung des Vertragsverhältnisses das Vertragsverhältnis zum letzten Tag des Kalendermonats beendigt, der nach dem Kalendermonat folgt, in dem die Kündigung des Nutzers eingegangen ist. In diesem Fall erstattet der Dienstleister dem Nutzer den pro rata Teil des entrichteten Abo-Betrags.

Ist der Saldo-Betrag des Abos nicht für die Abdeckung der Erbringung von Zahlungsdiensten während der gesamten Kündigungsfrist ausreichend, wird das Vertragsverhältnis am Tag nach dem Tag beendigt, an dem der Saldo des abonnierten/einbezahlten Betrags für die Nutzung der Zahlungsdienste in der Everifin-Anwendung verbraucht wurde.

6. Beendete der Nutzer das Vertragsverhältnis aus dem Grunde gemäß Artikel VIII, Punkt 2. dieser GB, erstattet ihm der Dienstleister den pro rata Teil des eingezahlten Abo-Betrags.

X. Beschwerdeverfahren

Der Kunde ist berechtigt, eine Beschwerde schriftlich im Sitz des Dienstleisters oder per E-Mail an [email protected] zu erheben.

Der Dienstleister hat eine so erhobene Beschwerde anzunehmen und ihre Rechtfertigung innerhalb der in der Reklamationsordnung festgelegten Fristen zu beurteilen. Über die Erledigung der Reklamation informiert der Dienstleister den Kunden schriftlich in einer Bestätigung der erledigten Reklamation, die der Dienstleister ohne unnötiges Zögern an die letzte bekannte E-Mail-Adresse des Kunden zustellt.

XI. Haftpflicht

1. Der Dienstleister trägt keine Verantwortung für Schaden, der dem Nutzer dadurch entsteht, dass er zum bestimmten Zeitpunkt die AIS/PIS-Dienstleistungen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen nicht nutzen kann.

2. Dem Dienstleister bleibt das Recht auf Aussetzung der Zahlungsdienste während Wartung der IT-Systeme, Software-Aktualisierung oder präventiver Handlungen vorbehalten.

3. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden durch oder im Zusammenhang mit Fehlern bei der Übertragung, technischen Störungen, Linienunterbrechung, Interferenzen mit Geräten des Telekommunikationsdienstleisters oder der Betreiber privater Netzwerke und bei weiteren technischen Problemen egal welcher Art, ausgenommen Schäden infolge vorsätzlicher Handlungen des Dienstleisters. Für die Richtigkeit der übertragenen Daten, Fehler der Hardware oder Software-Ausstattung auf Seiten des Nutzers haftet der Nutzer.

4. Der Dienstleister haftet nicht für den Schaden und andere Folgen verursacht durch:

- Einschaltung einer anderen Person in eine verlaufende Verbindung des Anderen Zahlungsdienstleisters (z. B. Bank) und des Nutzers oder des Anderen Zahlungsdienstleisters (z. B. Bank) und des Zahlungsdienstleisters anhand technischer Geräte und Netzwerke,

- Übermittlung und Missbrauch von Daten, die den Nutzer betreffen, und als Bankgeheimnis gelten, inklusive Personendaten des Nutzers, die der Dienstleister oder der Nutzer aufgrund oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung innerhalb der Everifin-Anwendung über elektronische Kommunikationsmedien versenden,

- falsche Nutzung der Identifikation-, Autentifizierungs- und Autorisierungsmittel oder anderer Sicherheitsmerkmale des Nutzers,

- betrügerische Handlung des Nutzers

- nichtautorisierte Nutzung der Everifin-Dienstleistungen

- Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und/oder des Bankgeheimnisses durch den Nutzer

- Verletzung der Personendaten des Nutzers oder der geschützten Daten des Nutzers, wenn die Verletzung durch die Handlung des Nutzers verursacht wurde

- ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters lagen und die er trotz der Anwendung der Sorgfalt nicht verhindern konnte

5. Für Schaden infolge Fehler, Missverständnisse und Irrtümer bei dem Wechsel von Daten über elektronische Kommunikationsmedien zwischen den Vertragsparteien haftet der Dienstleister nur wenn er ihn verschuldet hat. Dies gilt auch bei mehrfacher Auftragsübermittlung über elektronische Kommunikationsmedien.

6. Der Dienstleister ist nicht berechtigt, zu beurteilen, ob der Kunde zur Datenerhebung bezüglich des Zahlungskontos und/oder Vornahme der Zahlungsvorgänge zu Lasten des betreffenden Zahlungskontos berechtigt ist. Diese Rechte und Befugnisse ergeben sich ausschließlich aus dem Vertragsverhältnis, welches die Einrichtung und Führung des Zahlungskontos zwischen dem Kunden und dem Anderen Zahlungsdienstleister regelt. Der Dienstleister wird daher bei der Erbringung der Dienstleistungen Everifin davon ausgehen, dass der Kunde berechtigt ist, alle Informationen zu erheben, die dem Zahlungsdienstleister im Laufe der Erbringung der Kontoinformationsdienste vom Anderen Zahlungsdienstleister bereitgestellt werden, wie auch aus der Annahme, dass der Kunde berechtigt ist, den Zahlungsvorgang am betreffenden Zahlungskonto auszulösen. Der Dienstleister wird dabei nicht prüfen, ob der Kunde bei der Nutzung der einzelnen Zahlungsdienste zu Zwecken handelt, die seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, oder in seiner Eigenschaft als Organmitglied einer Rechtsperson, ihr Prokurist oder Vertreter (einschließlich des Vertreters eines Einzelunternehmens).

7. Der Nutzer darf die Dienstleistung oder Software oder Teile davon nicht kopieren, ändern, distribuieren, vermarkten oder vermieten. Der Nutzer darf nicht unser Quellcode nachbauen (reverse engineer) oder versuchen es zu gewinnen. Andernfalls haftet er vollumfänglich für den Schaden und entgangenen Gewinn gegenüber dem Dienstleister.

XII. Fremdleistungen

Bei der Erbringung der Zahlungsdienste werden Dritte eingeschaltet, deren Einschaltung in den Leistungsvorgang erforderlich ist, wie z. B. der andere Zahlungsdienstleister, Identitätsprüfleistungen, kryptografische Leistungen u. ä.

Für die Zwecke der technischen Umsetzung der Zahlungsdienste schaltet der Dienstleister fremde Dienstleister ein, wobei er diese mit entsprechender Sorgfalt und Akzent auf die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personendaten im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften wählt und kontrolliert.

XIII. Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT)

Der Dienstleister hat allen Maßnahmen zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß Gesetz Nr. 297/2008 Z.z. zum Schutz vor Legalisierung der Erträge aus Straftaten und Schutz vor Terrorismusfinanzierung und über Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der geltenden Fassung und im Sinne des Programms der eigenen Tätigkeit gegen Legalisierung der Erträge aus Straftaten und Terrorismusfinanzierung zu folgen.

Veröffentlichung der Geschäftsbedingungen am 1. November 2021.

Die Geschäftsbedingungen treten am 1. November 2021 in Kraft.